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Photovoltaik im EEG 2012

Seit seiner Einführung im Jahr 2000 wurde das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelmäßig novelliert um es den Marktgegebenheiten anzupassen. Denn die Förderungen der einzelnen Energieträger basiert ja auf deren Entwicklungsstand und quasi darauf, wie viel Hilfe nötig ist, damit Diese in absehbarer Zeit auch ohne staatliche Förderungen am Markt bestehen können.

Änderung der Kürzungsintervalle und bei den Einspeisetarifen

Aus diesem wurde im erneuerbare Energien Gesetz für die Einspeisevergütungen von Strom aus Solaranlagen eine jährliche Degression von mindestens neun Prozent festgelegt. Das bedeutet, dass sich jeweils zum Jahreswechsel die Vergütungssätze in Abhängigkeit vom Zubau im Vorjahr um mindestens neun und um maximal dreizehn Prozent reduzieren. Eine der Änderungen im EEG 2012 für die Photovoltaik sind die neuen Kürzungsintervalle für die Einspeisevergütungen. Gekürzt wird jetzt nicht nur zum Jahreswechsel, sondern bei Bedarf, in Abhängigkeit vom Zubau, auch einmal zur Jahresmitte mit Stichtag dem ersten Juli.

Eine solche Kürzung sollte ursprünglich auch schon im Jahr 2011 stattfinden, allerdings viel der Zubau im Bemessungszeitraum so unerwartet gering aus, dass die geplante Kürzung ausfiel. Viele hatten zu diesem Zeitpunkt bereits die Befürchtung, dass die zusätzliche Kürzung im vorangegangenen Jahr Unsicherheit bei die potenziellen Anlagenbauern auslöste. Denn leider stand die Subventionspolitik der Bundesregierung in Bezug auf die erneuerbaren Energien zuletzt nicht immer für die absolute Planungssicherheit. Erst die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke, die einher ging mit einer Kürzung der Fördermittel für erneuerbare Energien, dann nach Fukushima das zurückrudern, obwohl sich an der Sachlage ja eigentlich nichts geändert hatte. Atomenergie war vor Fukushima genauso gefährlich, wie sie heute noch ist.

Ansonsten sieht die EEG Novelle im Jahr 2012 keine gravierenden Änderungen für die Solarenergie vor. Ganz anders im Bereich Biomasse, hier muss mit erheblichen Einschnitten gerechnet werden, deren Folgen derzeit noch nicht zu einhundert Prozent abschätzbar sind.

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